Aktuelles Risikofeld · E-Rezept & TI-Anbindung

Cyberversicherung
für Apotheken.

Seit der E-Rezept-Pflicht sind Apotheken über die Telematikinfrastruktur direkt ans Gesundheitsnetz angebunden. Ein einziger Ransomware-Angriff legt Kassensystem, Warenwirtschaft und Krankenkassenabrechnung gleichzeitig lahm — und Ihre Betriebshaftpflicht greift dabei nicht.

Direktzugang Heilwesen-Spezialversicherer NIS2-konform absichern DSGVO-Meldepflicht eingeschlossen
Angriffsverlauf · Ransomware Aktiver Angriff simuliert
00:00 Phishing-Mail geöffnet Kritisch
00:04 Malware in TI-Netz Kritisch
00:18 Warenwirtschaft verschlüsselt Ausfall
01:02 Kassensystem offline Warnung
02:30 E-Rezept-Abruf unterbrochen Warnung
48 Std IT-Forensik abgeschlossen Analyse
Was Standard-Policen nicht abdecken

Vier Lücken, die
Ihre Apotheke
heute exponieren.

Eine Betriebshaftpflicht schützt vor Schäden, die Sie anderen zufügen. Cyberschäden sind anders: Sie treffen Ihre eigene Infrastruktur, Ihre Daten, Ihren Betrieb — und entstehen durch externe Angreifer, nicht durch Ihre Fehler.

Ransomware & Systemausfall

Verschlüsselung von Warenwirtschaft, Kassensystem und TI-Schnittstelle. Jeder Ausfalltag bedeutet entgangene Umsätze bei gleichzeitig laufenden Personalkosten. Eine Betriebshaftpflicht deckt diesen Schaden nicht.

Nicht in Standard-BHP

DSGVO-Meldepflicht & Bußgelder

Ein Datenleck verpflichtet zur Meldung an die Datenschutzbehörde innerhalb von 72 Stunden. Bußgelder bei Pflichtverletzung: bis zu 20 Mio. Euro oder 4 % des Jahresumsatzes. Die Rechts- und Meldekosten entstehen unabhängig davon, ob ein Schaden eingetreten ist.

Nicht in Standard-BHP

IT-Forensik & Wiederherstellung

Nach einem Angriff müssen externe IT-Forensiker den Angriffsweg rekonstruieren, bevor Systeme wiederhergestellt werden können. Diese Kosten entstehen immer — unabhängig davon, ob Lösegeld gezahlt wird oder nicht. Typisch: 5.000–15.000 Euro.

Nicht in Standard-BHP

E-Rezept-Ausfall & Abrechnungsschaden

Seit der TI-Pflicht läuft jede gesetzlich versicherte Transaktion über die Telematikinfrastruktur. Fällt diese aus — durch Angriff oder technischen Fehler — können keine E-Rezepte mehr abgerufen werden. Die Folge: kompletter Umsatzausfall im GKV-Segment.

Apothekenspezifisch
Leistungsumfang

Was eine spezialisierte
Cyberversicherung
leistet.

IT-Forensik & Systemwiederherstellung

Übernahme der Kosten für externe IT-Spezialisten — von der Schadensanalyse bis zur vollständigen Wiederherstellung aller Systeme.

Betriebsunterbrechungsschaden

Entgangener Umsatz während des Ausfalls — für jeden Tag, an dem E-Rezepte, Kassensystem oder Warenwirtschaft nicht verfügbar sind.

DSGVO-Rechtsberatung & Meldekosten

Rechtsberatung für die 72-Stunden-Meldepflicht bei Datenpannen, Kommunikation mit der Datenschutzbehörde, Abwehr von Betroffenenansprüchen.

Krisenkommunikation

PR-Unterstützung bei öffentlich gewordenen Datenpannen, Kommunikation mit betroffenen Kunden, Reputationsschutz.

Haftpflichtansprüche Dritter

Schadenersatzforderungen von Patienten oder Geschäftspartnern, deren Daten durch einen Angriff kompromittiert wurden.

Regulatorisches Risiko 2024/2025
NIS2-Richtlinie

Erhöhte IT-Sicherheitspflichten für Apotheken

Die NIS2-Richtlinie (umgesetzt in deutsches Recht 2024) definiert den Gesundheitssektor als kritische Infrastruktur. Apotheken ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz können als wesentliche Einrichtungen eingestuft werden und unterliegen dann erhöhten Melde-, Dokumentations- und Sicherheitspflichten.

Verstöße gegen NIS2-Meldepflichten sind bußgeldbewehrt. Eine Cyberversicherung mit eingeschlossener Rechtsberatung reduziert das Risiko empfindlicher Strafen bei Vorfällen erheblich.

Bis zu 10 Mio. € Bußgeld
Branchenkontext

309 Cybervorfälle im EU-Gesundheitssektor

Allein 2023 wurden in der EU 309 schwerwiegende Cybervorfälle im Gesundheitsbereich gemeldet — davon ein signifikanter Anteil auf Ransomware zurückzuführen. Der Gesundheitssektor ist laut World Economic Forum die drittmeist angegriffene Branche weltweit.

309 gemeldete Vorfälle · 2023
Branchenszenario

Was ein Ransomware-Angriff
konkret kostet.

Cyber · Ransomware · Typisches Schadensbild

Apothekenversandhandel: Vier Tage Totalausfall durch Ransomware

Eine Apotheke mit angeschlossenem Online-Versandhandel wird Opfer eines gezielten Ransomware-Angriffs. Der Angriff gelangt über eine Phishing-Mail in das interne Netzwerk und breitet sich innerhalb von zwei Stunden auf Warenwirtschaft, Kassensystem und die TI-Schnittstelle aus.

Für vier Tage können keine E-Rezepte abgerufen werden, keine Kassenabrechnung mit Krankenkassen durchgeführt und kein Online-Shop betrieben werden. Der Angreifer fordert ein Lösegeld. Parallel beginnen externe IT-Forensiker mit der Schadensanalyse.

11.000 € IT-Forensik & Wiederherstellung
22.000 € Umsatzausfall (4 Tage)
+ DSGVO Meldepflicht, Rechtsberatung
Was eine spezialisierte Cyberversicherung hier geleistet hätte: IT-Forensik, Systemwiederherstellung, Betriebsunterbrechungsschaden für alle vier Ausfalltage, Rechtsberatung zur DSGVO-Meldepflicht und Kommunikation mit der Datenschutzbehörde. Die Betriebshaftpflicht des Apothekers — das einzige bestehende Schutzinstrument — griff nicht.
Branchenszenario · Keine Darstellung eines eigenen Schadensfalls · Quellen: ApoRisk (November 2024), apocyberschutz.de, EU-Kommissionsbericht Cybersicherheit Gesundheitssektor 2023
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Schritt 2 von 4

Ist Ihre Apotheke an die Telematikinfrastruktur (E-Rezept) angebunden?

Schritt 3 von 4

Haben Sie regelmäßige IT-Backups und einen Notfallplan für Systemausfälle?

Schritt 4 von 4

Wie viele Mitarbeiter hat Ihre Apotheke?

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Häufige Fragen

Cyberversicherung
für Apotheken — FAQ.

Ja. Seit der E-Rezept-Pflicht sind Apotheken über die Telematikinfrastruktur direkt ans deutsche Gesundheitsnetz angebunden. Ein Cyberangriff kann das Kassensystem, die Warenwirtschaft und die Abrechnung mit Krankenkassen gleichzeitig lahmlegen. Eine apothekenspezifische Cyberversicherung übernimmt IT-Forensik, Wiederherstellung, Betriebsunterbrechungsschaden und DSGVO-Meldepflichten — alles Positionen, die in keiner Standard-Betriebshaftpflicht enthalten sind.
Die Prämie richtet sich nach Jahresumsatz, Mitarbeiterzahl, IT-Infrastruktur und gewähltem Deckungsumfang. Für eine Einzelapotheke mit 1–3 Mio. Euro Jahresumsatz liegen Jahresprämien typischerweise zwischen 800 und 2.500 Euro. Im Vergleich zum typischen Gesamtschaden eines Ransomware-Angriffs (10.000–50.000 Euro) ist das ein rechnerisch eindeutiges Verhältnis. Eine individuelle Risikoanalyse ergibt die genaue Einschätzung für Ihre Situation.
Nein. Eine Betriebshaftpflicht schützt vor Schäden, die Sie Dritten zufügen — nicht vor Schäden an Ihrer eigenen Infrastruktur. Ransomware, IT-Forensikkosten, Betriebsunterbrechung durch Systemausfall und DSGVO-Bußgelder sind eigenständige Risikofelder. Ein Gewerbepaket mit integriertem Cyber-Baustein bietet oft nur Basischutz mit niedrigen Deckungssummen. Eine dedizierte Cyberversicherung mit apothekenspezifischem Deckungsumfang ist eine andere Klasse.
Die NIS2-Richtlinie wurde 2024 in deutsches Recht umgesetzt und verpflichtet Unternehmen im Gesundheitssektor zu erhöhten IT-Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten. Apotheken ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz können als wesentliche Einrichtungen eingestuft werden. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Eine Cyberversicherung mit eingeschlossener NIS2-Rechtsberatung reduziert das Compliance-Risiko erheblich.
Die vollständige IT-Wiederherstellung nach einem Ransomware-Angriff dauert im Gesundheitssektor laut Branchenberichten durchschnittlich 3–7 Tage. Jeder Ausfalltag bedeutet entgangene Umsätze bei gleichzeitig laufenden Personalkosten. Für eine Apotheke mit einem Tagsumsatz von 5.000–10.000 Euro summiert sich das schnell auf 20.000–70.000 Euro Umsatzausfall — noch bevor IT-Kosten hinzukommen.
Ein umfassender Cyberversicherungsschutz für Apotheken umfasst: IT-Forensik und Systemwiederherstellung, Betriebsunterbrechungsschaden während des Ausfalls, Rechtsberatung bei DSGVO-Meldepflichten und NIS2-Compliance, Krisenkommunikation, Lösegeldzahlungen (soweit nach deutschem Recht versicherbar) sowie Haftpflichtansprüche Dritter durch kompromittierte Patientendaten. Die genaue Abdeckung hängt vom gewählten Deckungskonzept ab — hier ist ein Vergleich spezialisierter Heilwesen-Deckungen entscheidend.
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Cyberrisiken entstehen selten isoliert. Diese Themen sind direkt mit der Cyberabsicherung verknüpft.

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