Kostenlose Checkliste
Prüffragen für Ihre
eigene Apothekenversicherung.
Sieben Punkte aus dem Kleingedruckten, die in der Praxis am häufigsten zu bösen Überraschungen führen. Wer Apothekenversicherungen vergleichen möchte, findet hier keinen Anbietervergleich, sondern eine Selbstvergleichshilfe: Prüfen Sie Ihre eigene Police gegen jede Frage, idealerweise mit den Bedingungen in der Hand.
Zur Beratungsgrundlage: VMX Versicherungsmakler berät auf Basis eines ausgewählten Deckungskonzepts für Heilwesenbetriebe. Eine laufende Marktschau über alle am Markt verfügbaren Versicherungsprodukte für Apotheken wird dabei nicht durchgeführt. Diese Checkliste bezieht sich auf die Eignung dieses Konzepts für die eigene Risikosituation, nicht auf einen anbieterübergreifenden Vergleich.
Deckt Ihre Haftpflicht reine Vermögensschäden?
Schäden durch eine fehlerhafte pharmazeutische Auskunft, etwa eine falsche Erstattungsinformation gegenüber einer Krankenkasse, sind reine Vermögensschäden. Nicht jede Betriebshaftpflicht deckt diese automatisch mit ab.
Hintergrund: Haftpflicht pauschal 15 Mio. € je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Bedingungen Ziffer II.D.16).
Ist Retax mit Summe, Selbstbehalt und Grenze benannt?
Retax-Risiken aus Aut-idem-Verstößen sind grundsätzlich versicherbar, aber nur für fahrlässige, nicht für bewusste Verstöße gegen §129 SGB V. Es gilt ein Selbstbehalt je Rezept, der bei Null-Retaxation höher ausfällt.
Hintergrund: 100.000 € je Versicherungsfall und Jahr, Selbstbehalt 500 €, bei Null-Retaxation 1.000 €, Meldung später als 18 Monate nicht gedeckt (Bedingungen Ziffer II.D.6.27).
Wie wird der Ausfall bei Rezeptverlust berechnet?
Rezeptverlust wird in der Regel subsidiär ersetzt, also erst wenn keine andere Deckung greift. Kann die genaue Zahl verlorener Rezepte nicht nachgewiesen werden, wird häufig auf einen Durchschnittswert der letzten 24 Monate zurückgegriffen.
Hintergrund: Ersatz bei der nächsten Abrechnung, subsidiär, Durchschnitt der letzten 24 Monate bei fehlendem Nachweis, Grenze 100.000 € (Bedingungen Ziffer II.A.8.18, A.10.2.19).
Wie lange gilt die Nachhaftung, und wofür genau?
Nachhaftung in der Betriebshaftpflicht greift typischerweise nur, wenn der Vertrag allein wegen Berufsaufgabe, Betriebseinstellung oder Risikowegfall endet, nicht bei einer einfachen Kündigung oder einem Versichererwechsel. Für Umwelt- und AMG-Risiken gelten oft andere Fristen als für die allgemeine Haftpflicht.
Hintergrund: Nachhaftung Haftpflicht nur bei Berufsaufgabe, Betriebseinstellung oder Risikowegfall (Ziffer II.D.10), Umwelt 5 Jahre (Ziffer II.D.12.11), AMG-Deckung 10 Jahre (Ziffer II.D.14).
Wie lange läuft die Haftzeit bei Betriebsunterbrechung?
Die Haftzeit bestimmt, wie lange nach einem Schaden der Ertragsausfall noch ersetzt wird. Eine zu kurze Haftzeit kann bei langwierigen Wiederaufbauarbeiten zu einer Deckungslücke führen, obwohl die Versicherungssumme an sich ausreichend wäre.
Hintergrund: Ertragsausfall Allgefahren, Haftzeit 36 Monate, Grenze 2.000.000 € je Fall (Bedingungen Ziffer II.C).
Entspricht die Versicherungssumme dem aktuellen Wert?
Ein Unterversicherungsverzicht ist üblicherweise an die korrekt gemeldete Beschäftigtenzahl geknüpft. Veraltete Werte bei Einrichtung und Warenbestand führen im Schadensfall zu einer anteiligen Kürzung, unabhängig von der konkreten Schadenhöhe.
Hintergrund: Unterversicherungsverzicht an korrekt gemeldete Beschäftigtenzahl geknüpft, Jahresmeldung binnen zwei Monaten nach Zugang des Fragebogens (Faktenbasis, Bedingungen Ziffer I.5.1-5.4).
Was passiert bei grober Fahrlässigkeit?
Bei grober Fahrlässigkeit wird die Entschädigung häufig nicht vollständig, sondern nur anteilig gekürzt, oft erst oberhalb einer Schadenschwelle und begrenzt auf einen Höchstsatz. Die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, liegt dabei meist beim Versicherungsnehmer.
Hintergrund: Keine Kürzung bis 500.000 € Schaden, darüber nur der übersteigende Betrag, höchstens 20 %, Beweislast beim Versicherungsnehmer (Bedingungen Ziffer I.13).
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