10 Fragen zu Netzwerk, Zugriffskontrolle und Datensicherung. Ergebnis als Übersicht über vier Bereiche, direkt im Anschluss.
Frage 1 von 10 · Netzwerk
Ist an allen Zugängen zum Internet eine Firewall vorhanden?
Frage 2 von 10 · Netzwerk
Werden Sicherheitsupdates unverzüglich nach Bereitstellung installiert?
Für Systeme ohne Herstellersupport: separates Netzwerk mit eigener Firewall.
Frage 3 von 10 · Schadsoftware
Ist ein Antivirus-Schutz mit aktivierter automatischer Update-Funktion installiert?
Frage 4 von 10 · Zugriffskontrolle
Hat jeder Mitarbeiter eine eigene, persönliche Zugangskennung?
Kein gemeinsamer Benutzername, kein gemeinsames Passwort.
Frage 5 von 10 · Zugriffskontrolle
Haben nur Administratoren tatsächlich Administratorenrechte?
Frage 6 von 10 · Zugriffskontrolle
Werden Mindestanforderungen an Passwörter technisch erzwungen?
Zum Beispiel Mindestlänge oder Sonderzeichen, nicht nur empfohlen.
Frage 7 von 10 · Zugriffskontrolle
Sind Systeme, die über das Internet erreichbar oder mobil im Einsatz sind, zusätzlich geschützt?
Zum Beispiel durch Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Frage 8 von 10 · Datensicherung
Werden mindestens wöchentlich Backups erstellt und getrennt vom laufenden System aufbewahrt?
Mindestens einen Monat unabhängig vom üblichen IT-System.
Frage 9 von 10 · Datensicherung
Sind die Backups gegen Manipulation und unberechtigten Zugriff gesichert?
Frage 10 von 10 · Fast geschafft
Wird die Wiederherstellung aus dem Backup regelmäßig getestet?
Mindestens einmal jährlich, laut Cyber-Antrag.
Die zehn Fragen fassen die sechs Sicherheitsangaben aus dem Cyber-Antrag des Apotheken-Allrisk-Konzepts (Stand 04/2026) und die zehn grundlegenden Anforderungen des GDV-Branchenreports „Cyberrisiken bei Ärzten und Apotheken" zusammen, ohne Themen doppelt abzufragen. Dieser Check ist eine unverbindliche Selbsteinschätzung, keine Risikoprüfung und keine Deckungszusage.
Die zehn Fragen fassen die sechs Sicherheitsangaben aus dem Cyber-Antrag für Apotheken sowie die zehn grundlegenden Anforderungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus dessen Branchenreport zu Cyberrisiken bei Ärzten und Apotheken zusammen, ohne inhaltliche Überschneidungen doppelt abzufragen.
Nein. Der Selbstcheck ist eine unverbindliche Selbsteinschätzung und ersetzt nicht die Risikoprüfung durch den Versicherer. Die tatsächliche Annahme und der Beitrag hängen von der vollständigen Beantwortung des Cyber-Antrags ab.