Nach einem Schaden ist die Frage, wann das Geld tatsächlich ankommt, oft genauso wichtig wie die Frage, ob überhaupt gezahlt wird. Im Netz kursieren dazu vereinfachte Aussagen wie "Auszahlung binnen 14 Tagen nach Einreichung der Unterlagen". Das trifft die tatsächliche Fristenlogik der Bedingungen nicht genau.
Die drei Fristen im Überblick
Die Bedingungen unterscheiden drei verschiedene Zeitpunkte, nicht einen einzigen:
- Anerkennung binnen einem Monat, nachdem alle für die Feststellung von Grund und Höhe der Entschädigung notwendigen Unterlagen vorliegen.
- Auszahlung binnen 14 Tagen, nachdem Grund und Höhe der Entschädigung feststehen, nicht ab dem Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen.
- Abschlagszahlung ab einem Monat nach der Schadenanzeige, wenn eine Entschädigungspflicht dem Grunde nach bereits feststeht, die Höhe aber noch nicht abschließend ermittelt ist. Für die Zeit bis zur vollständigen Auszahlung gilt eine Verzinsung von 4 Prozent.
Quelle: Versicherungsbedingungen, Stand 01.01.2025, Ziffer I.10.
Warum "14 Tage" nicht "14 Tage ab Einreichung" bedeutet
Der entscheidende Unterschied liegt darin, wann die 14-Tage-Frist zu laufen beginnt. Sie beginnt nicht mit der Einreichung der Schadenunterlagen, sondern erst, wenn Grund und Höhe der Entschädigung feststehen. Bei einem einfachen, klar belegten Schaden kann das sehr schnell gehen. Bei einem Schaden, der ein Gutachten erfordert, etwa zur genauen Schadenhöhe bei einem Kühlgutverlust oder einem Betriebsunterbrechungsfall, kann allein die Feststellung selbst mehrere Wochen dauern, bevor die 14-Tage-Frist überhaupt zu laufen beginnt.
Rechenbeispiel: vom Schaden bis zur Auszahlung
Fiktives Beispiel, keine Darstellung eines eigenen Schadensfalls.
Für genau diese Zwischenzeit, in der die Schadenhöhe noch nicht feststeht, aber die Entschädigungspflicht dem Grunde nach klar ist, existiert die Abschlagszahlung: Ab einem Monat nach der Schadenanzeige lässt sich eine Zahlung auf den unstreitigen Mindestbetrag verlangen, verzinst mit 4 Prozent bis zur vollständigen Regulierung.
Was das für die eigene Schadenmeldung bedeutet
- Unterlagen möglichst vollständig und mit allen relevanten Belegen einreichen, das verkürzt die Zeit bis zur Feststellung von Grund und Höhe.
- Bei absehbar längerer Feststellung aktiv nach einer Abschlagszahlung fragen, statt nur auf die vollständige Regulierung zu warten.
- Die 4-Prozent-Verzinsung gilt für den Zeitraum bis zur vollständigen Auszahlung, unabhängig davon, ob eine Abschlagszahlung erfolgt ist.
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