Mit dem letzten Öffnungstag endet der Betrieb, nicht die Haftung. Personenschäden verjähren nach § 199 Abs. 2 BGB erst nach 30 Jahren, ein Beratungsfehler oder eine Rezeptur aus der aktiven Zeit kann also lange nach der Abgabe noch zu einem Anspruch führen. Ob dafür dann noch Versicherungsschutz besteht, hängt von der Nachhaftung ab, und die ist komplizierter als ein einzelnes Datum.

Drei Nachhaftungsfristen, mit unterschiedlichen Regeln

Die Versicherungsbedingungen unterscheiden ausdrücklich zwischen drei Nachhaftungsarten. Wer nur die allgemeine Haftpflicht kennt, übersieht leicht die beiden anderen.

BereichVoraussetzungUmfang
Allgemeine Haftpflicht Nur wenn der Vertrag allein wegen Berufsaufgabe, Betriebseinstellung oder Risikowegfall endet, nicht bei Kündigung oder Versichererwechsel. Unverbrauchter Teil der Versicherungssumme des letzten Versicherungsjahres. Gilt nicht für die AMG-Deckung.
Umwelthaftpflicht Greift auch bei Kündigung, unabhängig vom Beendigungsgrund. 5 Jahre nach Vertragsende.
AMG-Deckung Eigene, von der allgemeinen Regelung unabhängige Klausel. 10 Jahre nach Vertragsende.

Quelle: Versicherungsbedingungen, Stand 01.01.2025, Ziffer II.D.10 (allgemeine Nachhaftung), II.D.12.11 (Umwelt), II.D.14 (AMG).

Die Falle: Wie der Vertrag endet, entscheidet mit

Die allgemeine Nachhaftung ist an den Grund der Vertragsbeendigung geknüpft, nicht nur an die Tatsache, dass der Betrieb aufgegeben wird. Endet die Police, weil der bisherige Versicherer gewechselt oder der Vertrag aus anderen Gründen gekündigt wird, bevor die Berufsaufgabe formal dokumentiert ist, kann der Anspruch auf Nachhaftung verloren gehen. Deshalb sollte die Beendigung des Vertrags und der tatsächliche Zeitpunkt der Berufsaufgabe oder Betriebseinstellung sauber aufeinander abgestimmt und der Grund schriftlich mit dem Versicherer festgehalten werden, nicht im letzten Moment nebenbei erledigt.

Diese Einschätzung ist unsere eigene Lesart der Bedingungen, keine Rechtsberatung. Ob ein konkreter Vertragsbeendigungsgrund im Einzelfall als Berufsaufgabe, Betriebseinstellung oder Risikowegfall zählt, ist vor der Kündigung schriftlich beim eigenen Versicherer zu klären, nicht erst im Schadensfall.

Warum die Summe zählt, nicht nur die Frist

Die allgemeine Nachhaftung schafft keine neue, volle Versicherungssumme. Sie deckt nur das, was von der Summe des letzten Versicherungsjahres noch nicht durch andere Schäden aufgebraucht wurde. Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung, keine reale Begebenheit:

Rechenbeispiel

Haftpflichtsumme im letzten Versicherungsjahr15.000.000 €
Bereits ausgezahlter Schaden im selben Jahr10.000.000 €
Für die Nachhaftung verbleibend5.000.000 €

Eigene Berechnung auf Basis der Bedingungsformulierung "unverbrauchter Teil der Summe des letzten Versicherungsjahres", Ziffer II.D.10.

Warum Rezepturen eine eigene Frist brauchen

Für individuell hergestellte Rezepturen und Defekturen haftet die Apotheke als Hersteller im Sinne des Produkthaftungsgesetzes, verschuldensunabhängig. Weil diese Haftung über das AMG läuft und die allgemeine Nachhaftung die AMG-Deckung ausdrücklich ausschließt, gilt hier die eigene 10-Jahres-Frist. Wer in den letzten Jahren vor der Abgabe noch Rezepturen hergestellt hat, sollte diesen Punkt separat mit dem Versicherer klären, die allgemeine Nachhaftungsklausel allein reicht dafür nicht.

Für Übergeber: worauf vor der Unterschrift achten

Mehr zur Käuferseite der Übergabe im Artikel Apotheke gründen oder übernehmen.

Steht Ihre Nachhaftung auf dem Papier, nicht nur in der Erinnerung?

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