Die fachlichen Risikofelder einer Apotheke sind bundesweit gleich, Beratungsgrundlage und Deckungskonzept unterscheiden sich nicht nach Bundesland. VMX hat kein Büro in Bremen, berät Bremer Apotheken telefonisch und per Video genauso direkt wie in Berlin.
Laut Apothekerkammer Bremen gibt es im kleinsten Flächenland nur noch 118 öffentliche Apotheken in Bremen und Bremerhaven zusammen, 56 weniger als vor 15 Jahren. Mit rund 17 Apotheken je 100.000 Einwohner liegt Bremen unter dem bundesweiten Schnitt von etwa 19,9 und deutlich unter dem EU-Durchschnitt von rund 31.
Je weniger Apotheken eine Region hat, desto mehr Gewicht bekommt jede einzelne, bei Notdienst, bei Lieferengpässen, und bei der Frage, was eine einzelne Betriebsunterbrechung für das lokale Versorgungsnetz bedeutet. Die Risikofelder selbst, Betriebshaftpflicht, Cyberversicherung, Betriebsunterbrechung und Inhaltsversicherung, sind davon unabhängig bundesweit identisch geregelt.
Zuständig für die berufsrechtliche Aufsicht über Apotheken in Bremen ist die Apothekerkammer Bremen. VMX selbst ist bei der IHK Berlin als Versicherungsmakler nach § 34d GewO zugelassen, diese Zulassung gilt bundesweit, auch für Apotheken in Bremen.
Ein Beratungsgespräch per Video ersetzt den persönlichen Termin fachlich vollständig, mit Bildschirmfreigabe für die gemeinsame Durchsicht der Police.
Bei geringer Apothekendichte wiegt ein Ausfall der eigenen Apotheke für Kundschaft und Versorgung besonders schwer, eine realistisch bemessene Betriebsunterbrechungsversicherung lohnt den zweiten Blick.
Ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Callcenter-Kontakte bei Rückfragen zu Schäden oder Vertragsänderungen, unabhängig von der Entfernung.
Die Beratung bezieht sich auf dasselbe Deckungskonzept wie in Berlin, keine regional abweichenden Produkte oder Konditionen.
Fiktives Beispiel, keine Darstellung eines eigenen Schadensfalls. Eine Apotheke versichert ihre Einrichtung und ihren Warenbestand mit einer Summe von 500.000 €, der tatsächliche Wiederbeschaffungswert liegt bei 625.000 €. Bei einem Schaden von 200.000 € wird die Entschädigung im Verhältnis von Summe zu Wert gekürzt.
Rechenformel: Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme ÷ Versicherungswert. Eigene Berechnung, allgemeine Unterversicherungsformel.
Kein Verkaufsgespräch, keine Verpflichtung.
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