Die fachlichen Risikofelder einer Apotheke sind bundesweit gleich, Beratungsgrundlage und Deckungskonzept unterscheiden sich nicht nach Bundesland. VMX hat kein Büro in Sachsen, berät sächsische Apotheken telefonisch und per Video genauso direkt wie in Berlin.
Laut Sächsischer Landesapothekerkammer (SLAK) sank die Zahl der Apotheken in Sachsen 2025 von 880 auf 867, bei 18 Schließungen und nur 5 Neueröffnungen. In den vergangenen zehn Jahren sind damit 122 Apotheken weggefallen, ein Rückgang, den der Apothekerverband auf einen seit 2013 eingefrorenen Honorarsatz bei gleichzeitig deutlich gestiegenen Betriebskosten zurückführt.
Die Risikofelder einer Apotheke, Betriebshaftpflicht, Cyberversicherung, Betriebsunterbrechung und Inhaltsversicherung, sind bundesweit identisch geregelt. VMX hat kein eigenes Büro in Sachsen, die fachliche Beratung erfolgt aber mit derselben Tiefe wie in Berlin, nur eben per Telefon und Video statt am selben Tisch.
Zuständig für die berufsrechtliche Aufsicht über Apotheken in Sachsen ist die Sächsische Landesapothekerkammer. VMX selbst ist bei der IHK Berlin als Versicherungsmakler nach § 34d GewO zugelassen, diese Zulassung gilt bundesweit, auch für Apotheken in Sachsen.
Ein Beratungsgespräch per Video ersetzt den persönlichen Termin fachlich vollständig, mit Bildschirmfreigabe für die gemeinsame Durchsicht der Police.
Bei anhaltend mehr Schließungen als Neueröffnungen wird Nachfolgeplanung für viele Inhaber relevanter. Nachhaftung und Werteinschätzung sollten frühzeitig geklärt werden.
Ein fester Ansprechpartner statt wechselnder Callcenter-Kontakte bei Rückfragen zu Schäden oder Vertragsänderungen, unabhängig von der Entfernung.
Die Beratung bezieht sich auf dasselbe Deckungskonzept wie in Berlin, keine regional abweichenden Produkte oder Konditionen.
Fiktives Beispiel, keine Darstellung eines eigenen Schadensfalls. Eine Apotheke versichert ihre Einrichtung und ihren Warenbestand mit einer Summe von 500.000 €, der tatsächliche Wiederbeschaffungswert liegt bei 625.000 €. Bei einem Schaden von 200.000 € wird die Entschädigung im Verhältnis von Summe zu Wert gekürzt.
Rechenformel: Entschädigung = Schaden × Versicherungssumme ÷ Versicherungswert. Eigene Berechnung, allgemeine Unterversicherungsformel.
Kein Verkaufsgespräch, keine Verpflichtung.
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