Warenbestand · Einrichtung · Geräte · BTM

Inhaltsversicherung
Apotheke: was im
Schadensfall zählt.

Der Inhalt einer Apotheke ist wertvoller und empfindlicher als der anderer Handelsbetriebe: hochwertige Kühlware, BTM-pflichtiger Bestand, spezialisierte Laborgeräte. Unterversicherung ist das häufigste Problem — oft unbemerkt bis zum ersten Schaden.

Warenbestand zum Wiederbeschaffungswert Einbruchdiebstahl inkl. BTM-Schrank Unterversicherungsverzicht möglich
Typische Inventarwerte · Einzelapotheke
Warenbestand (OTC und Rx) 80.000–150.000 €
Einrichtung und Ladenausstattung 30.000–80.000 €
Labortechnik und Rezepturausstattung 10.000–40.000 €
IT, Kasse, Warenwirtschaft 15.000–35.000 €
Kühlware (Insulin, Impfstoffe) 5.000–20.000 €
BTM-Bestand und Sicherheitsausstattung individuell

Gesamtwert typisch: 140.000–325.000 Euro. Veraltete Versicherungssummen aus dem Vertragsjahr unterschätzen diesen Wert regelmäßig.

Apothekenspezifische Besonderheiten

Was den Apothekeninhalt
von anderen Handelsbetrieben
unterscheidet.

Der Inhalt einer Apotheke ist in drei Punkten außergewöhnlich: Der Warenbestand enthält hochwertige Spezialmedikamente, BTM-pflichtige Substanzen und temperatursensible Biologika. Die Einrichtung ist auf pharmazeutische Anforderungen zugeschnitten. Und der Gesamtwert ändert sich mit jedem Sortimentswechsel.

Standardverträge werden oft einmalig abgeschlossen und nicht angepasst. Die Folge: Der vereinbarte Versicherungswert liegt Jahre später weit unter dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert. Im Schadensfall wird die Entschädigung anteilig gekürzt — das ist Unterversicherung, und sie trifft Apotheken häufiger als gedacht.

Unterversicherungsrisiko

Wer einen Warenbestand von 120.000 Euro mit einer Police über 80.000 Euro versichert, erhält im Totalschaden nur 67 % der Entschädigung — auch wenn der konkrete Schaden eigentlich unter 80.000 Euro liegt. Der Unterversicherungsanteil wird immer auf den Gesamtschaden angerechnet.

Warenbestand

OTC-Sortiment, Rx-Bestand, Nahrungsergänzung, Saisonware — Wert schwankt saisonal und durch Sortimentsänderungen.

zum Einkaufspreis

BTM und Sicherheitsausstattung

Betäubungsmittelbestand, gesicherter Schrank und Alarmanlage: eigene Bewertung, eigene Sublimits im Vertrag.

gesondert

Labortechnik und Rezepturausstattung

Waagen, Rührgeräte, Sterilwerkbank, Messgeräte: Wiederbeschaffung nach Schaden oft teurer als der Anschaffungspreis.

zum Neuwert

IT und Warenwirtschaft

Kassensystem, Server, Apothekensoftware, Drucker: Hardwarewert zuzüglich Wiederherstellung der Daten und Software.

Hardware + Daten

Einrichtung und Ladengestaltung

Regalsysteme, Tresen, Beratungsbereich, Beleuchtung: apothekengerechte Einrichtung hat ihren Preis — und ihren Wiederbeschaffungswert.

zum Neuwert
Versicherungsleistung

Was eine apotheken-
spezifische Inhalts-
versicherung abdeckt.

Feuer, Blitz, Explosion

Vollständige Erstattung des Warenwerts und des Inventars zu Wiederbeschaffungspreisen nach Brandschäden.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus

Einbruchdiebstahl inkl. BTM-Schrank, Tresore und Sicherheitsausstattung — mit individuell vereinbarten Sublimits für Hochwertsachen.

Leitungswasserschäden

Schäden durch Rohrbruch, Überflutung oder defekte Sanitäranlagen, die Waren und Einrichtung beschädigen.

Sturm und Hagel

Schäden durch Extremwetter an Einrichtung, Fenstern und Außenanlagen, einschließlich nachfolgender Wasserschäden.

Kühlwarenklausel

Verderb von Kühlware durch technischen Defekt der Kühlanlage — als expliziter Zusatzbaustein zur Standard-Inhaltsdeckung.

Unterversicherung · Rechenbeispiel
Tatsächlicher Wert des Inhalts 120.000 €
Versicherte Summe (veraltet) 80.000 €
Unterversicherungsquote 33 %
Konkreter Schaden (Einbruch) 40.000 €
Tatsächliche Entschädigung 26.800 €
Ergebnis: Der Apothekeninhaber erhält nur 67 % des Schadens ersetzt — obwohl der Schaden eigentlich vollständig gedeckt sein sollte. Der Selbstbehalt durch Unterversicherung beträgt 13.200 Euro.
Apothekenspezifische Deckungskonzepte enthalten oft einen Unterversicherungsverzicht: Der Versicherer verzichtet auf die anteilige Kürzung, wenn der Wert durch Preissteigerungen überschritten wurde. Voraussetzung ist eine korrekte Erstbewertung des Inventars.
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Häufige Fragen

Inhaltsversicherung
Apotheke — FAQ.

Eine apothekenspezifische Inhaltsversicherung deckt ab: den Warenbestand zum Einkaufspreis, Einrichtung und Labortechnik zum Neuwert, IT und Warenwirtschaft, BTM-Bestand mit gesonderter Vereinbarung sowie Kühlware als Zusatzbaustein. Abgedeckte Risiken sind Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm.
Drei wesentliche Besonderheiten: Der Warenbestand ist hochwertig und schnell verderblich. Der Gesamtwert ändert sich durch Sortimentswechsel und Preissteigerungen. BTM-pflichtige Substanzen und Kühlware erfordern explizite Deckungsvereinbarungen. Standardverträge bilden diese Anforderungen selten vollständig ab.
Unterversicherung entsteht, wenn der vereinbarte Versicherungswert niedriger ist als der tatsächliche Wiederbeschaffungswert. Im Schadensfall wird die Entschädigung anteilig gekürzt. Für Apotheken mit wachsendem Sortiment oder gestiegenen Einkaufspreisen ist eine regelmäßige Wertanpassung daher notwendig — mindestens alle zwei Jahre.
Nicht automatisch und nicht immer ausreichend. Einbruchdiebstahl ist häufig auf einen Maximalbetrag begrenzt oder ein optionaler Zusatzbaustein. Für Apotheken mit BTM-Bestand oder hochwertigen Geräten ist eine explizite Deckung mit geprüften Sublimits notwendig. Bestimmte Sicherheitsanforderungen wie Alarmanlagen können Voraussetzung für die Deckung sein.
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