Der Inhalt einer Apotheke ist wertvoller und empfindlicher als der anderer Handelsbetriebe: hochwertige Kühlware, BTM-pflichtiger Bestand, spezialisierte Laborgeräte. Unterversicherung ist das häufigste Problem — oft unbemerkt bis zum ersten Schaden.
Gesamtwert typisch: 140.000–325.000 Euro. Veraltete Versicherungssummen aus dem Vertragsjahr unterschätzen diesen Wert regelmäßig.
Der Inhalt einer Apotheke ist in drei Punkten außergewöhnlich: Der Warenbestand enthält hochwertige Spezialmedikamente, BTM-pflichtige Substanzen und temperatursensible Biologika. Die Einrichtung ist auf pharmazeutische Anforderungen zugeschnitten. Und der Gesamtwert ändert sich mit jedem Sortimentswechsel.
Standardverträge werden oft einmalig abgeschlossen und nicht angepasst. Die Folge: Der vereinbarte Versicherungswert liegt Jahre später weit unter dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert. Im Schadensfall wird die Entschädigung anteilig gekürzt — das ist Unterversicherung, und sie trifft Apotheken häufiger als gedacht.
Wer einen Warenbestand von 120.000 Euro mit einer Police über 80.000 Euro versichert, erhält im Totalschaden nur 67 % der Entschädigung — auch wenn der konkrete Schaden eigentlich unter 80.000 Euro liegt. Der Unterversicherungsanteil wird immer auf den Gesamtschaden angerechnet.
OTC-Sortiment, Rx-Bestand, Nahrungsergänzung, Saisonware — Wert schwankt saisonal und durch Sortimentsänderungen.
Betäubungsmittelbestand, gesicherter Schrank und Alarmanlage: eigene Bewertung, eigene Sublimits im Vertrag.
Waagen, Rührgeräte, Sterilwerkbank, Messgeräte: Wiederbeschaffung nach Schaden oft teurer als der Anschaffungspreis.
Kassensystem, Server, Apothekensoftware, Drucker: Hardwarewert zuzüglich Wiederherstellung der Daten und Software.
Regalsysteme, Tresen, Beratungsbereich, Beleuchtung: apothekengerechte Einrichtung hat ihren Preis — und ihren Wiederbeschaffungswert.
Vollständige Erstattung des Warenwerts und des Inventars zu Wiederbeschaffungspreisen nach Brandschäden.
Einbruchdiebstahl inkl. BTM-Schrank, Tresore und Sicherheitsausstattung — mit individuell vereinbarten Sublimits für Hochwertsachen.
Schäden durch Rohrbruch, Überflutung oder defekte Sanitäranlagen, die Waren und Einrichtung beschädigen.
Schäden durch Extremwetter an Einrichtung, Fenstern und Außenanlagen, einschließlich nachfolgender Wasserschäden.
Verderb von Kühlware durch technischen Defekt der Kühlanlage — als expliziter Zusatzbaustein zur Standard-Inhaltsdeckung.
3 Fragen. Persönliche Rückmeldung. Kein Verkaufsgespräch.
Schritt 1 von 3
Wann wurde der Wert Ihres Apothekeninnentars zuletzt geprüft?
Schritt 2 von 3
Sind BTM-Bestand und Kühlware in Ihrer aktuellen Police explizit genannt?
Schritt 3 von 3 · Fast geschafft
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Inhaltsschäden treten selten isoliert auf — diese Themen sind direkt verknüpft.
Erste Rückmeldung in 48 Stunden. Kein Außendiensttermin. Keine Produktbindung.