Die häufigste Fehlerquelle bei der Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht der Versicherer, sondern die Bemessungsgrundlage: Wer die Versicherungssumme am Jahresumsatz statt am Rohertrag ausrichtet, liegt fast immer daneben, meist deutlich zu hoch oder im Ernstfall zu niedrig.

Die Rohertrag-Methode

Üblich in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Absicherung des Rohertrags, nicht des Umsatzes:

Jahresnettoumsatz − Wareneinsatz (netto) = Rohertrag = Versicherungssumme

Der Grund: Fällt der Betrieb aus, entfällt auch der Wareneinsatz, es wird ja keine Ware eingekauft und verkauft. Was weiterläuft, sind die Fixkosten, Personal, Miete, Leasing, Versicherungsprämien, und der entgangene Gewinn. Genau das soll die Versicherungssumme abdecken, nicht den kompletten Umsatz inklusive des Wareneinsatzes, der im Schadensfall ohnehin nicht anfällt.

Warum Standard-BU-Policen oft zu knapp sind

MerkmalKleine/mittlere Standard-BUApothekenspezifisches Konzept
Haftzeit12 Monate Standard, auf 18 oder 24 Monate verlängerbar36 Monate
DeckungsgrenzeRohertrag häufig nur bis rund 1 Mio. € abgesichertBis 2 Mio. € je Fall (1,5 Mio. € bei weiteren Elementargefahren)

Beide Werte sollten zur eigenen Apotheke passen, nicht zu einem Standardwert. Eine kurze Haftzeit nützt wenig, wenn die tatsächliche Wiederherstellung nach einem Brand oder einem strukturellen Schaden deutlich länger dauert.

Quelle: Fachpublikationen zur Betriebsunterbrechungsversicherung im Gewerbebereich (allgemeine Marktpraxis); Haftzeit und Grenze des hier beschriebenen Konzepts laut Versicherungsbedingungen, Stand 01.01.2025, Ziffer II.C.

Was in die Berechnung einfließen sollte

Wie die Haftzeit zur Wiederherstellungsdauer passen muss

Die Haftzeit sollte die längste realistisch denkbare Wiederherstellungsdauer am eigenen Standort abdecken, nicht nur den typischen Fall. Bei einem technischen Defekt ist der Betrieb oft innerhalb weniger Tage wiederhergestellt, bei einem Brand mit notwendigem Neuaufbau oder einer behördlich angeordneten Schließung kann das deutlich länger dauern. Dafür sind auch die Rückwirkungsschäden relevant: Kosten, die bereits vor der Entdeckung des eigentlichen Schadens entstanden sind, sind bis 100.000 € eigens erfasst, mit einem Selbstbehalt von 5 %, mindestens 5.000 €.

Eine schematische Darstellung des Zusammenhangs zwischen laufenden Kosten und Haftzeit finden Sie auf der Seite Betriebsunterbrechung Apotheke.

Praktische Schritte

Passt Ihre Versicherungssumme noch zum aktuellen Rohertrag?

Der kostenlose Versicherungscheck hilft, veraltete Summen und Haftzeiten zu erkennen, bevor sie im Schadensfall zur Unterversicherung führen.

Versicherungscheck starten →