Die häufigste Fehlerquelle bei der Betriebsunterbrechungsversicherung ist nicht der Versicherer, sondern die Bemessungsgrundlage: Wer die Versicherungssumme am Jahresumsatz statt am Rohertrag ausrichtet, liegt fast immer daneben, meist deutlich zu hoch oder im Ernstfall zu niedrig.
Die Rohertrag-Methode
Üblich in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Absicherung des Rohertrags, nicht des Umsatzes:
Jahresnettoumsatz − Wareneinsatz (netto) = Rohertrag = Versicherungssumme
Der Grund: Fällt der Betrieb aus, entfällt auch der Wareneinsatz, es wird ja keine Ware eingekauft und verkauft. Was weiterläuft, sind die Fixkosten, Personal, Miete, Leasing, Versicherungsprämien, und der entgangene Gewinn. Genau das soll die Versicherungssumme abdecken, nicht den kompletten Umsatz inklusive des Wareneinsatzes, der im Schadensfall ohnehin nicht anfällt.
Warum Standard-BU-Policen oft zu knapp sind
| Merkmal | Kleine/mittlere Standard-BU | Apothekenspezifisches Konzept |
|---|---|---|
| Haftzeit | 12 Monate Standard, auf 18 oder 24 Monate verlängerbar | 36 Monate |
| Deckungsgrenze | Rohertrag häufig nur bis rund 1 Mio. € abgesichert | Bis 2 Mio. € je Fall (1,5 Mio. € bei weiteren Elementargefahren) |
Beide Werte sollten zur eigenen Apotheke passen, nicht zu einem Standardwert. Eine kurze Haftzeit nützt wenig, wenn die tatsächliche Wiederherstellung nach einem Brand oder einem strukturellen Schaden deutlich länger dauert.
Quelle: Fachpublikationen zur Betriebsunterbrechungsversicherung im Gewerbebereich (allgemeine Marktpraxis); Haftzeit und Grenze des hier beschriebenen Konzepts laut Versicherungsbedingungen, Stand 01.01.2025, Ziffer II.C.
Was in die Berechnung einfließen sollte
- Personalkosten, auch für Mitarbeitende, die bei einem Ausfall nicht sofort freigestellt werden können.
- Miete oder Leasingraten, die unabhängig vom Betrieb weiterlaufen.
- Laufende Versicherungsprämien und sonstige Fixkosten.
- Der entgangene Gewinn, nicht nur die gedeckten Kosten.
- Realistische Mehrkosten für einen Notbetrieb oder eine Auslagerung.
Wie die Haftzeit zur Wiederherstellungsdauer passen muss
Die Haftzeit sollte die längste realistisch denkbare Wiederherstellungsdauer am eigenen Standort abdecken, nicht nur den typischen Fall. Bei einem technischen Defekt ist der Betrieb oft innerhalb weniger Tage wiederhergestellt, bei einem Brand mit notwendigem Neuaufbau oder einer behördlich angeordneten Schließung kann das deutlich länger dauern. Dafür sind auch die Rückwirkungsschäden relevant: Kosten, die bereits vor der Entdeckung des eigentlichen Schadens entstanden sind, sind bis 100.000 € eigens erfasst, mit einem Selbstbehalt von 5 %, mindestens 5.000 €.
Eine schematische Darstellung des Zusammenhangs zwischen laufenden Kosten und Haftzeit finden Sie auf der Seite Betriebsunterbrechung Apotheke.
Praktische Schritte
- Rohertrag mindestens einmal jährlich anhand des aktuellen Jahresabschlusses oder der BWA neu berechnen.
- Versicherungssumme bei Umsatzwachstum, neuen Leistungen oder zusätzlichem Personal aktiv anpassen, nicht erst bei der nächsten Erneuerung.
- Haftzeit anhand der längsten realistischen Wiederherstellungsdauer am eigenen Standort prüfen, nicht anhand eines Vertragsstandards.
- Prüfen, ob ein Unterversicherungsverzicht vereinbart ist, und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Passt Ihre Versicherungssumme noch zum aktuellen Rohertrag?
Der kostenlose Versicherungscheck hilft, veraltete Summen und Haftzeiten zu erkennen, bevor sie im Schadensfall zur Unterversicherung führen.
Versicherungscheck starten →