Betriebsunterbrechung und Apothekerausfall werden häufig verwechselt, decken aber unterschiedliche Risiken ab. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfall der Apotheke als Betrieb, etwa nach einem Brand. Der Apothekerausfall ist eine persönliche Versicherung für den Inhaber selbst: Fällt er durch Krankheit oder Unfall aus, zahlt diese Versicherung, unabhängig davon, ob der Betrieb durch Personal weiterläuft oder nicht.

Zwei Varianten, nur eine wählbar

Laut Hinweisblatt ist nur eine der beiden folgenden Varianten versicherbar, nicht beide gleichzeitig:

VarianteWas sie ersetztKonditionen
Vertreterkosten Kosten für eine Vertretung während des Ausfalls Tagessatz 1/250 der Versicherungssumme, Mindestsumme 120.000 € (entspricht 480 € pro Tag)
Ertragsausfall Den direkten Verdienstausfall des Inhabers Karenzzeit 21 Kalendertage

Beide Varianten lassen eine Dynamik von höchstens 5 % zu, mit der die Versicherungssumme jährlich automatisch steigen kann.

Die Karenzzeit entfällt, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall verursacht wird, der einen mindestens 72-stündigen Krankenhausaufenthalt erfordert, das ist die Standardregel des Risikoträgers. Ob der Rahmenvertrag hier eine kürzere oder weiter gefasste Frist vorsieht, etwa bereits ab einer Notfallaufnahme ohne vorausgehenden Unfall, ist nicht bestätigt. Wir gehen deshalb vorsichtshalber von der Standardregel aus.

Wie die Versicherungssumme ermittelt wird

Für die Ertragsausfallvariante gibt der Risikoträger ein festes Berechnungsschema vor: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit, zuzüglich neutraler Erträge und Eigenverbrauch, abzüglich umsatzabhängiger Kosten wie Praxis- oder Warenbedarf, ergibt die maßgebliche Versicherungssumme für ein volles Geschäftsjahr. Verantwortlich für die korrekte Ermittlung ist der Versicherungsnehmer beziehungsweise der Makler, am besten auf Basis des jeweils vorangegangenen Geschäftsjahres.

Wer die Versicherung abschließen kann

Abweichungen vom Standardprodukt

Grundlage ist das Standardprodukt "Suprima VB Ertragsausfall Freiberufler '20" des Risikoträgers Mannheimer. Das hier zugrunde liegende Rahmenvertragskonzept weicht in mehreren Punkten vom Standardprodukt ab:

PunktStandardproduktRahmenvertragskonzept
Karenzzeit Vertreterkosten21 Kalendertage14 Werktage
Nachhaftung3 Monate6 Monate
Kündigung3 Monate zum AblaufTäglich, mit Beitragsrückzahlung
SchadenfreiheitsrabattÜber Jahre zu erarbeitenVorausrabatt

Was ausgeschlossen ist

Nach den Standardbedingungen sind unter anderem ausgeschlossen: Kur- und Reha-Aufenthalte, Entzugsbehandlungen, Aufenthalte außerhalb Deutschlands, sowie Schwangerschaft ohne eine ursächliche Erkrankung. Quarantäne ist nur bei einer behördlichen Einzelanordnung mitversichert, eine Epidemie oder Pandemie ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Leistung endet, wenn Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren eintritt.

Quelle: Bedingungen "Suprima VB Ertragsausfall Freiberufler '20", Stand 01.08.2020; Hinweisblatt zum Rahmenvertrag; Mannheimer AB-Sach '15, Stand 01.10.2016; SUPRIMA ABC, Informationen für Vertriebspartner (SU_011 0522), Mannheimer Versicherung AG; Berechnungsschema Ertragsausfallversicherung (SU_091 0915), Mannheimer Versicherung AG.

Teilweise noch offen: Bei vorzeitiger Vertragsauflösung werden nach den vorliegenden Angaben Auflösungskosten fällig, in den Unterlagen kursieren dazu zwei unterschiedliche Werte, 15 % und 20 %. Wir nennen hier vorsichtshalber den höheren Wert von 20 %, eine abschließende Bestätigung für den konkreten Rahmenvertrag steht noch aus. Fragen Sie bei Interesse gezielt danach, bevor Sie sich auf den genauen Prozentsatz verlassen.

Passt der Apothekerausfall zu Ihrer Situation?

Da diese Versicherung an Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung und die gewählte Variante geknüpft ist, lohnt sich ein persönliches Gespräch mehr als ein automatisierter Rechner.

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